7. Prozesstag, 22.5.2013

Anhörung des Gutachters Prosiegel (München); Vernehmung des Angeklagten Volz

Der Verhandlungstag beginnt mit der Vernehmung des Gutachters Herr Prosiegel aus München, Neurologe. Es geht um die Frage, ob eine (stille) Aspiration, also das Eintreten von jeglicher Substanz in die Lunge, während der Prozedur durch den Polizeiarzt stattgefunden hat und dadurch eine Aspirationspneunomie ausgelöst wurde, die die Todesursache sein könnte. Der Gutachter ist der Meinung, dass das in der Lunge von Laye Condé nach seinem Tod gefundene Wasser auch durch die Notbeatmung mittels Maske eingedrungen sein kann, die aber in der Situation alternativlos gewesen sei. Ab 5 ml Wassereintritt sei Aspiration nachzuweisen. Normalerweise, so der Gutachter, trete bei einer Aspiration immer Husten auf. Bei Laye Condé sei aber kein Husten protokolliert worden, das irritiere ihn, weil zahlreiche andere Kleinigkeiten protokolliert worden wären. Dieser Husten hätte hör- und sehbar sein müssen. Aus diesem Grund hält er die von anderen Gutachtern vertretene These, Laye Condé sei ertränkt worden, für nicht plausibel. Er räumt aber ein, in der Gesamtsituation und dem Tumult könnte das Husten auch untergegangen sein oder Laye Condé habe eben nicht gehustet. Dann, gehe man weiter von einer Aspiration zu diesem Zeitpunkt aus, wäre es eine stille Aspiration gewesen, also ohne Husten. Bei Laye Condé sei Hirntod als Todesursache festgestellt worden, aber das sei ja keine Todesursache, sondern die Folge von etwas anderem. Nach einem im letzten Prozess unter dem vorsitzenden Richter Kellermann verhandelten Gutachten sei es Herr Condé nach dem ersten Mal sehr schlecht gegangen (O2 Wert 89%). Danach habe er sich wieder gefangen und der Wert sei wieder auf 99 % geklettert. Wenn vor dieser Verschlechterung bereits eine Hirnschädigung aufgetreten sein soll, dann fragt sich der Gutachter, warum dann der Wert wieder auf 99 % gestiegen sei.
Auch bei diesem Gutachten geht es wieder viel darum, dass Laye Condé „gefiltert“ habe, also versucht habe, durch Schließen der Zähne das ausspucken von Drogenkügelchen zu verhindern.
Herr Condé habe das bis zum Schluss getan und wenn das einer tue, dann können man nicht „von einer schweren Bewusstseinsstörung ausgehen“. Es sei dadurch zu einer kontinuierlichen Reizung des Vagus-Nervs gekommen, was wiederum zu einer Verlangsamung der Herzfrequenz beigetragen habe. Nach den Problemen in der ersten Phase habe er sich noch stabilisiert, in der 2. Phase „gings dann sozusagen schief“, so der Gutachter. „Nach dem zweiten Mal“ (gemeint ist wohl die 2. Phase der Prozedur, also nach Eintreffen des Notarztes) sei dann der Muskeltonus von Laye Condé schwach geworden, seine Augen zu gewesen. Das deute auf einen Ausfall des unteren Hirnstamms hin, das Herz habe aufgehört zu schlagen, Laye Condé sei komatös dagelegen. Danach habe der Notarzt ihn wiederbelebt. Bei der Wiederbelebung sei es höchst wahrscheinlich zu einer Aspiration gekommen, da durch den Druck Wasser und anderes Material in die Lunge gekommen sei. Wenn ein Mensch in komatösem Zustand beatmet werde, sei es normal, dass es zur Aspiration komme, in diesem Fall Magensaft und Wasser in die Lunge eingetreten seien.
Zur Frage, ob es vorher eine stille Aspiration gab, also ohne Husten, sagt der Gutachter, Husten sei der robusteste Reflex des Menschen und er könne sich nicht vorstellen, dass der bei Laye Condé gefehlt haben solle. Am Hustenreiz gäbe es kein Vorbei und Laye Condé sei im Mund- und Rachenbereich gesund gewesen, sei nicht anästhesiert gewesen und hätte auch keinen Hirnschaden gehabt. Man könne einen Hustenreflex auch nicht unterdrücken, das habe er an sich selbst mittels einer Nasensonde ausprobiert, anders als den Würgereiz, der bei 30 % der Menschen ohnehin aufgehoben sei.
Das kontinuierliche „Filtern“ durch Laye Condé habe eine erhebliche Anstrengung bedeutet und zu einer kontinuierlichen Reizung des vagalen Reflexes geführt. Diese Reizung habe nach den Protokollen über eine Stunde gedauert. Das sei seiner Meinung die Ursache für den Hirntod. Der Hustenreiz sei ein Anzeichen, dass das Material auf die Stimmbänder trifft und Menschen versuchen, das zu unterdrücken, in dem sie husten würden. Es gäbe Wissenschaftler, die sagen, dass es stille Aspiration gebe, aber er frage sich, wie das funktionieren solle. Wenn jemand in der Lage sei zu filtern, dann sei er nicht so bewusstseinsgetrübt, dass er nicht mehr husten könne. Er könne sich das im besten Willen nicht vorstellen, könne das aber natürlich nicht ausschließen.

Nachfrage der Richterin, wieso er das nicht ausschließen könne?
Weil Laye Condé apathisch gewesen sein soll und deshalb eventuell doch bewusstseinsgetrübter als angenommen. Dann habe es eventuell. doch eine stille Aspiration geben können

Auf die Frage der Richterin, welcher Reflex eher aufhört, der Würgereflex oder der Hustenreflex, kann der Gutachter keine Antwort geben. Er betont, dass Hustenreflex der robusteste Reflex sei.

Frage, ob das Aspirationsrisiko bei einer Prozedur wie der vorliegenden steigt? Der Gutachter sagt dazu, dass es durch das kontinuierliche „Filtern“ von Laye Condé zu einer dauerhaften Reizung von sensiblen Bereichen des Atmens gekommen sei, dadurch wäre der Herzschlag langsamer geworden und die Pupillen enger. Die Folge sei der Hirntod.

Frage, ob es bei forciertem Erbrechen bei gleichzeitigem Filtern ein erhöhtes Aspirationsrisiko gäbe? Bei wachen Menschen wäre dies kein Problem, das Risiko sei nur minimal erhöht wegen der unphysiologischen Form des Erbrechens.

Frage eines anwesenden Sachverständigen: Wenn in der 1. Phase eine vagaler Reflex vorlag und der Auslöser ab der Unterbrechung unterlassen worden wäre, hätte sich dann die Reaktion des Herzens wieder stabilisiert? Antwort: ja.

Hätte es bei Kontakt mit Wasser auch einen Stimmritzenkrampf gegeben haben können? Das gäbe es, sei aber sehr selten und nicht zu übersehen bzw. von nach Luft schnappen begleitet, sei aber auch nicht sein Fachgebiet.

Auch diesem Gutachter wird der schon wiederholt vom Verteidiger und vom ehemaligen Chef des Angeklagten Birkholz ins Verfahren eingeführte Artikel vorgelegt, bei dem es um tödliche Tauchunfälle in kaltem Wasser geht (siehe Protokoll vom 4. Prozesstag). Auch dieser Gutachter kann den Artikel „schwerlich auf den vorliegenden Fall übertragen“, zum Beispiel da es sich ja nicht um sehr kaltes Wasser gehandelt habe. Verteidiger Joester möchte daraufhin kurzer Hand das kalte Wasser durch den Stress von Laye Condé ersetzen, weshalb die Herzfrequenz beschleunigt gewesen sei. Für den Gutachter bleibt das aber alles sehr hypothetisch.

Vernehmung des Angeklagten Igor Volz

Die Richterin will wissen, was für eine Spritze er benutzt hat, um das Wasser zu injizieren. Volz weiß das nicht mehr, er erinnert sich auch nicht mehr an die Größe des Bechers. Im Untersuchungsprotokoll habe gestanden 1500 ml, das sei geschätzt gewesen.

Die Richterin meint im Untersuchungsprotokoll habe gestanden, Volz habe Laye Condé „ausführlich untersucht“. Sie will wissen, was „ausführlich untersucht“ bedeute. Volz sagt, dass sei eine Routineuntersuchung gewesen. Pupillenkontrolle mit der Taschenlampe, Herzfrequenz, Blutdruck, Lunge abhören. Einige Untersuchungen habe er im Sitzen gemacht, einige im Liegen. Er mache solche Untersuchungen auch bei Leuten, deren Haftfähigkeit er prüfen solle, das sei Routine. Er habe Laye Condé angeboten, die Flüssigkeit zu trinken, aber der habe das abgelehnt. Er sei „nicht kooperativ“ gewesen, nicht gewalttätig oder aggressiv, aber er habe die Maßnahme nicht verstehen wollen, habe immer wieder gesagt, dass er nichts geschluckt habe.

Er habe sich mit ihm auf einem Sprachgemisch unterhalten, aber hauptsächlich auf Deutsch. Laye Condé habe ihn gut verstanden. Er habe den Eindruck gehabt, er verstehe, worum es gehe, er habe gesagt, ich habe nie mit Drogen gehandelt. Aber es sei etwas anderes als eine ausführliche Unterhaltung bei einer Untersuchung beim Arzt. Er habe ihn aber gefragt, ob er schon einmal Blut gespuckt habe oder Drogen, Alkohol oder Tabletten nehme und Laye Condé habe ihn verstanden und das verneint. Er habe auch gesagt, dass er keine Erkrankungen habe.

Die Richterin will wissen, wie viel Flüssigkeit eingeflößt worden wäre. Volz erinnert sich nicht.

Die Richterin fragt weiter, was ihm am Sauerstoffmessgerät aufgefallen sei. Volz sagt, das Gerät sei ausgefallen, es wäre nur noch ein Strich und Punkte sichtbar gewesen. Laye Condé sei aber nicht auffällig gewesen, man habe nicht gesehen, dass es ihm schlecht gehe. Er dachte, er wolle nur „markieren“, dass es ihm schlecht gehe um die Maßnahme zu unterbrechen.
Als er merkte, dass das Gerät kaputt war, sei er hinaus gelaufen und habe einen Krankenwagen rufen wollen. Er habe das wegen dem Gerät gemacht und nicht weil es Herr Condé schlecht gegangen wäre. Der Polizist habe dann gesagt, dass auch ein Notarzt kommt. Er wollte ursprünglich keinen Notarzt rufen, sondern den Krankenwagen aber der Notarzt war für ihn auch ok. Außerdem habe er die Hoffnung gehabt, der Notarzt breche die Maßnahme ab und nehme Laye Condé mit. Er habe ihn gefragt, ob er ihn mitnehmen könne, aber dieser habe das nicht gemacht.

Die Richterin fragt noch einmal nach, der Beamte habe ausgesagt, dass er, Volz, den Notarzt rufen wollte. Das verneint er, er habe nur einen Krankenwagen rufen wollen für ein neues Gerät. Er habe dann gedacht, dass der Notarzt auch ein O2-Gerät habe und wäre einverstanden gewesen, dass der Notarzt komme. Für ihn habe aber „kein Notfall“ vorgelegen. Er sei davon ausgegangen, Laye Condé simuliere nur, da ja alle Werte in Ordnung waren. Er habe nur den einen Wert überprüfen wollen. Und es wäre ein Chance für ihn gewesen, diese Maßnahme zu beenden.

Volz berichtet weiter, er habe viel Druck von der Polizei bekommen, sie hätten gesagt, dass Laye Condé viele Drogen runter geschluckt habe und sie weiter machen müssten. („Herr Volz, machen Sie weiter, machen Sie weiter!“). Der einzige Grund, aufhören zu können, wäre ein medizinischer gewesen aber den habe es nicht gegeben. Er sei ja nur beauftragt, die Maßnahme durchzuführen. Für ihn wäre es in Ordnung gewesen, wenn die Maßnahme nach den ersten erbrochenen Kügelchen beendet worden sei. Er habe dann aber unterbrochen, bis das neue Gerät gekommen sei. Als der Notarzt vor Ort gewesen sei, wären die Werte wieder normal gewesen. Alle seien zum Schluss gekommen, die O2-Sättigung sei stabil und gut.

Volz berichtet weiter, er habe Laye Condé zwischendurch regelmäßig untersucht, er habe ihn auch vor der zweiten Phase untersucht, er habe das Herz abgehört, Reflexe und Blutdruck überprüft. Er habe das aber nur zur Sicherheit gemacht, zum überprüfen, nicht aber, weil es Laye Condé schlecht gegangen sei. Er habe sicher sein wollen, dass alles ok sei. Der Notarzt habe das bestätigt und gesagt, sie könnten weiter machen. Er habe ihn gefragt, ob Laye Condé nicht ins Krankenhaus müsse, aber der Notarzt habe dies verneint. Der Notarzt habe Laye Condé aber selbst nicht untersucht.

Die Richterin fragt, ob ihm in der Situation, als der O2-Wert auf 89 % abgesunken ist, nicht Zweifel gekommen seien? Volz sagt, dass er das schon einmal bei sich gemessen habe und dabei den Arm abgebunden habe. Da sei der O2-Wert auch extrem niedrig gewesen, bei 91. Er kenne das, der O2 Wert könne mal abfallen. Es habe aber sonst keine körperlichen Anzeichen gegeben.

Die Richterin will wissen, ob der niedrige Wert nicht ein Argument für ihn gewesen sein hätte können, um die Maßnahme abzubrechen. Er antwortet, der O2-Wert sei auch eigentlich gar nicht so wichtig. Wenn kein anderes klinisches Anzeichen zu erkennen sei, gäbe es keinen Grund zur Sorge.

Die Richterin hakt noch einmal nach, wieso er nicht abgebrochen habe, als der Wert gesunken sei.
Der Wert sei danach ja wieder normal gewesen, so die Antwort von Volz. Er räumt aber ein, „ja, das hätte eine Chance sein können, um aufzuhören.“

Frage der Richterin fragt, ob Volz bekannt gewesen sei, dass kalte Hände bzw. Zirkulationsprobleme aufgrund der gefesselten Hände eine Ursache für den abfallenden O2-Wert gewesen sein könnten. Denn laut Protokoll hätten erst die Rettungssanitäter an diese Ursache gedacht.

Volz antwortet, dass ein Wert alleine keine Aussage habe. Er könne nicht beantworten, ob er daran gedacht habe oder nicht.

Die Richterin fragt, ob er den Sensor des Messgerätes überprüft oder ausgetauscht habe, da es wohl bekannt sei, dass dies auch ein häufiges Problem sein könne.

Volz kann sich nicht erinnern. Er kann sich auch nicht erinnern, ob es Ersatzsensoren gegeben habe. Er denke aber schon.

Die Richterin will wissen, wann er die Verweilkanüle gelegt habe.

Er sagt, er habe die Verweilkanüle gelegt, als er nach dem Rufen des Krankenwagens zurück kam. Er habe Laye Condé untersucht und festgestellt, dass alles oK ist. Er habe aber trotzdem aus Vorsicht eine Verweilkanüle gelegt, sozusagen prophylaktisch in den rechten Arm.
Laye Condé habe die meiste Zeit die Augen geschlossen gehabt, nur manchmal geöffnet.

Der Notarzt habe ausgesagt, so die Richterin, dass Volz ihn, als er gekommen ist, an der Türe entgegen gekommen sei und gesagt habe, es sei alles nicht so schlimm sondern nur ein Gerätefehler. Dieser habe sich „ausgeladen“ gefühlt.

Volz sagt, er habe ehrlich sein wollen. Zudem habe der Notarzt gesagt, er nehme Laye Condé nicht mit und er habe den Notarzt für fachlich qualifizierter gehalten. Dieser habe ein Schild getragen, wo etwas wie Oberarzt und Facharzt darauf gestanden habe. Er habe sich fachlich entwertet oder niedriger und „eingeschüchtert“ gefühlt. Der Notarzt habe nichts gegen die Maßnahme gesagt, ihm aber das Gefühl gegeben, er verstehe nichts von Medizin. Er selber sei sich sicher gewesen, aber er wollte das trotzdem noch einmal nachprüfen. Aus seiner Sicht habe es keine Gründe gegeben um Laye Condé ins Krankenhaus zu schicken. „Ich habe ihm geschildert, was ich mache.“ Er habe ihm auch gesagt, dass „die immer markieren würden, um die Maßnahme zu unterbrechen, ich wollte ihn nicht auf die falsche Fährte führen.“

Frage: War der Zustand von Laye Condé in der ersten und zweiten Phase gleich?

Volz sagt, er und die Beamten hätten das Gefühl gehabt, Laye Condé habe „aufgegeben“. Er habe keine gesundheitliche Verschlechterung gesehen. Er habe keine Zeichen dafür gesehen. Laye Condé habe bis zum Schluss „gefiltert“, er sei aufrecht da gesessen und nur an den Füßen fixiert gewesen. Sein Muskeltonus sei gut gewesen, da er aufrecht gesessen habe. Alle Geräte hätten während der Maßnahme normale Werte angezeigt.

Wenn er ein Zeichen gesehen hätte, dass es Laye Condé nicht gut gegangen ist, dann hätte er die Maßnahme abgebrochen. Als der Notarzt gehen wollte und schon im Flur stand, habe der Polizist, der während der Prozedur den Kopf festgehalten hatte, gesagt, Laye Condé atme nicht mehr. Das sei für ihn „eine Überraschung“ gewesen.

Die Richterin fragt, ob es eine Situation gegeben habe während der Maßnahme, in der Laye Condé nicht mehr gewürgt habe, sondern nur noch Wasser aus seinem Mund gekommen sei, das habe so der Polizeibeamte Krieg ausgesagt. Volz sagt, er könne sich daran nicht erinnern.

Die Richterin sagt, es wurde protokolliert, dass erst ein Kügelchen und dann zwei erbrochen wurden. Sie fragt, wie diese Kügelchen herausgekommen seien. Ob sie durch die Zahnlücke erbrochen oder ob sie mit einer Pinzette aus dem Mund entfernt worden seien.

Er habe im Mund nachgeguckt aber selbst nicht den Mund aufgehalten. Den habe der Beamte aufgehalten. Der habe ja auch in der Verhandlung erzählt, der Widerstand sei nicht stark gewesen.

Die Richterin fragt, was für einen Sinn der Holzspatel gehabt habe.
Volz antwortet, er habe mit der Pinzette nach den Kügelchen im Mund gucken wollen. Den Spatel habe er in der zweiten Phase am Anfang und in der Mitte benutzt. Er habe damit den Brechreiz auslösen wollen. In dem früher benutzten Raum sei so ein Spatel immer vorhanden gewesen, in diesem Fall habe der Sanitäter ihm einen aus dem Krankenwagen holen müssen. „Ich habe Menschen gehabt mit sehr schwallartigem Erbrechen, bei anderen brauchte es einen Spatel“.

Die Richterin fragt, ob der Brechreiz vorher nachgelassen hätte? Das könne er nicht sagen.
Die Richterin fragt erneut, warum man einen Brechreiz auslösen möchte, wenn er bereits da wäre.
Volz wiederholt nur, dass er es gemacht habe, damit es zum Erbrechen kommt. Mehr wisse er nicht. Alles sei „wie immer“ gewesen.

Die Richterin fragt, wie das abgelaufen ist, wer Laye Condé den Mund geöffnet habe oder was er gesagt habe.
Volz sagt, er selbst habe den Mund nicht geöffnet sondern der Polizist. Laye Condé habe bis zum Schluss „gefiltert“, bis zum Ende als das Gerät abgeschaltet wurde. Danach sei es ihm plötzlich schlecht gegangen.

Die Richterin fragt, wie die Maßnahme beendet wurde.
Er habe mit den Beamten und Notarzt gesprochen, dass Laye Condé nur noch Wasser erbricht und es deshalb keinen Sinn mehr mache, weiter zu machen. Das wäre eine Absprache mit den Polizisten gewesen. Da es zum Schluss nur noch Wasser war, sei es für ihn ein Zeichen gewesen, dass es „keinen Sinn mehr“ mache. Die Polizisten, die bis dahin ja immer gedrängelt hätten, hätten dem nun zugestimmt.

Die Richterin sagt, dass der Notarzt in der Vernehmung ja gesagt habe, dass es ihm persönlich danach schlecht gegangen sei. Sie fragt Volz wie es ihm im Nachhinein gehe.

Volz dazu: „Ich bedaure sehr, was passiert ist.“ Er sagt, er wisse nicht, was er falsch gemacht habe oder was er anders hätte machen können. Er habe viel darüber nachgedacht. Von heute aus betrachtet, würde er den Notarzt überreden, Laye Condé mitzunehmen. Andererseits habe es keine Anzeichen dafür gegeben und es habe sich schließlich um „eine staatliche Maßnahme“ gehandelt.
Er selbst sei Gerichtsmediziner, da würde man viel mitbekommen und lernen, „sich von Gefühlen und Emotionen zu distanzieren, sonst kann man den Job nicht machen.“ Er sagt, er sei jahrelang in psychiatrischer Behandlung gewesen, er würde heute so einen Auftrag nicht mehr ausführen, „lieber ginge ich in den Knast.“ [heult]

Frage: wurden die Werte nur angezeigt oder auch angesagt?
Die Werte seien angezeigt und auch angesagt worden. Der Notarzt habe direkt neben Laye Condé gesessen und er habe den Notarzt im Blick gehabt und die Werte seien auch die ganze Zeit in Ordnung gewesen.

Die Richterin sagt, dass der Beamte Famulla ausgesagt habe, er habe Laye Condé nur an der Stirn festgehalten. Volz sagt, dass der Beamte Laye Condé auch an der Seite gehalten habe, so musste er ihn z.B. beim Einführen der Sonde schon stärker festhalten, als Laye Condé seinen Kopf wegdrehen wollte. Und um den Mund zu öffnen, habe der Beamte auch in die Backe gelangt. Er glaube schon, dass der Beamte seine Hände auch mal am Hals von Laye Condé hatte zum Festhalten, und zum Münd öffnen von oben den Kiefer mit beiden Daumen nach unten gedrückt habe.

Die Richterin sagt, sie gehe davon aus, dass Volz die beiden BGH-Urteile gelesen habe. Sie frage sich als Laie, wieso er in der 2. Phase denn weiter gemacht habe.

Volz sagt, im Nachhinein betrachtet würde er aufhören. Aber es habe keine Gründe gegeben, um aufzuhören. Er sei selber überrascht gewesen. Er sei in den Tagen danach ins Krankenhaus gefahren und habe sich nach Laye Condé erkundigt. Da sei er überrascht gewesen, dass es ihm so schlecht gehe. Er habe auch später noch mehrmals im Krankenhaus angerufen und sich erkundigt.

Volz führt fort, alle seien überrascht gewesen auch die Polizisten. Er habe zwar von dem Hamburger Fall gewusst, aber der wurde damals als Einzelfall angesehen, die Prozedur galt als harmlos.

Die Richterin sagt, dass er ja eine Menge Exkorporationen gemacht habe, über 100 davon mindestens 2 mit Nasensonde und unter Anwendung von Zwang. Volz korrigiert hier seine Angaben vom ersten Verhandlungstag, er habe vielmehr bestimmt fünf zwangsweise Brechmittelvergaben durchgeführt.

Die Richterin hält ihm vor, er habe ja auch Fortbildungen zu diesem Thema besucht und in internen Diskussionen sei gesagt worden, bei „Filtern“ könnte es kritisch werden, so habe sein damaliger Chef Birkholz auch berichtet. Demnach sei nicht das zwangsweise Legen der Sonde problematisch, sondern das „Filtern“ könne zu gesundheitlichen Problemen führen.
Die Verteidigung reklamiert das. Das habe Herr Birkhoff nicht gesagt. Die Richterin schaut in den Protokollen nach und nimmt die Frage zurück.

Der Staatsanwalt fragt:
Zur Kommunikation: Volz habe gesagt, sie hätten in einem Misch gesprochen. Welche Sprachen er denn spreche.
Volz sagt, der spreche russisch, deutsch und ein bißchen englisch. Aber er habe sich hauptsächlich auf deutsch mit Laye Condé unterhalten. Der habe alle Fragen beantwortet, zwar nicht ausführlich aber er habe sie verstanden.

Der StA Fragt, welche Werte in der zweiten Phase überwacht wurden.
Volz: Blutdruck, Sauerstoff, Herzfrequenz

Und in der ersten Phase:
Volz: Blutdruck und Sauerstoff

Der StA will wissen, ob es eine Absaugvorrichtung gab.
Volz sagt, er habe zwei Notfallkoffer dabei gehabt, er denke, da wäre eine drin gewesen, wisse das aber nicht mehr genau. Sonst sei wahrscheinlich eine im Raum gewesen.

Frage StA: Ob er irgendwann Schaum bei Laye Condé gesehen hat.
Volz: nein.

Frage StA, wieso er den Krankenwagen holen wollte aber dann auf Nachfrage auf den Notarzt oK fand.
Volz dazu, er dachte, das sei ein Team, es sei ihm nur auf das Gerät angekommen.

Frage StA, er habe gesagt, der O2-Wert habe keine große Rolle gespielt, in diesem Fall habe es dann gar keinen Wert gegeben. Wieso habe er dann den Krankenwagen gerufen und nicht erst die Temperatur der Hände überprüft.

Volz sagt, der eine Arm sei gefesselt, ein Arm sei frei gewesen. Er habe die Hand an dem freien Arm überprüft und die sei kalt gewesen.

Der StA, d.h. der Arm war frei bevor der Notarzt kam, trotzdem konnte kein O2-Wert gemessen werden.

Frau Maleika (Nebenklage) mit Fragen zum ausgefüllten Untersuchungsprotokoll:
Das meiste wird für die Öffentlichkeit unverständlich vorne am Tisch der Richterin verhandelt. Es geht darum, wann Volz welche Werte erhoben und ins Protokoll eingetragen hat. Die im Formular vermerkten Werte hat er im Nachhinein eingetragen, die seien im Gerät gespeichert gewesen. Die eingeflößte Menge ist offenbar ein Schätzwert. In Bremen gab es anders als in Hamburg mit 10 bis 20ml/Kilo Körpergewicht keine klare Obergrenze für die eingeflößte Flüssigkeitsmenge. Der StA fragt daraufhin, wenn der Polizist nun gesagt hätte, er habe Condé 20 Mal schlucken sehen, ob Volz dann auch unabhängig von der Wassermenge immer weiter gemacht hätte. Darauf Volz: Er hätte aufgehört, wenn man gesehen hat, da kommt nix mehr.

Dann wird anhand des Protokolls gefragt, warum er denn am Ende von einer „Nachuntersuchung durch Notarzt“ geschrieben habe und nicht „Reanimation“, wie es ja wohl angebracht gewesen wäre. Dazu sagt der Verteidiger Joester nur, das Formular passe eben nicht auf den Fall.

Frau Maleika (Nebenklage) fragt:
Nachdem er den Krankenwagen gerufen habe, sei er zurück in den Raum gegangen und habe eine Verweilkanüle gelegt und Untersuchungen gemacht. Als die Sanitäter und der Notarzt kamen, haben sie später ausgesagt, sei Laye Condé auf einem Stuhl gesessen und sei vorne übergebeugt gewesen und habe einen flachen (später korrigiert zu schweren) Atem und kleine Pupillen gehabt. Die Sanitäter hätten Laye Condé deshalb hingelegt und ihm O2 eingeflößt. Warum habe er das nicht auch festgestellt, bei seinen Untersuchungen.

Es gibt unterschiedliche Meinungen, was die Sanitäter gemacht haben.

Nebenklage fragt, wer gesagt habe, jetzt ist die Maßnahme zu Ende.
Volz antwortet, sie hätten das alle zusammen entschieden, die Beamten hätten auch schon mehrere Exkorporationen mitgemacht und wüssten, dass wenn nur noch Wasser erbrochen wird, ein Fortführen keinen Sinn mehr mache. Das Ende sei einvernehmlich gewesen.

Nebenklage fragt, ob er das Ende der Maßnahme Herrn Condé mitgeteilt habe.
Volz dazu: Normalerweise bleibe „ein Patient“ nach so einer Maßnahme noch zwei Stunden unter Beobachtung bei der olizei.

Maleika will noch einmal wissen, ob er, Volz, Herrn Condé gesagt habe, jetzt sei die Maßnahme beendet. Er solle mal sagen, wie man denn mit einem Menschen umgehe nach so einer Prozedur.

Volz weiß das nicht mehr, er sagt, der Zeitraum zwischen dem Ende der Maßnahme und dem Hinweis, dass etwas mit dem Atem nicht stimme, sei nur kurz gewesen, ca. 5 – 8 Minuten (!). Er selbst habe nichts zu ihm gesagt, vielleicht hätten Polizisten Laye Condé erklärt, was danach passiere. (Anm. d. P.: Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass Laye Condé einfach ohne Ansprache liegen gelassen wurde bis er ins Koma fiel, während die anderen Anwesenden ihre Sachen zusammenpackten und Formulare ausfüllten).

Die Nebenklage fragt zum Holzspatel. Er habe mit dem Spatel den Brechreiz auslösen wollen. Habe Laye Condé denn danach erbrochen. Volz kann sich nicht mehr erinnern, er geht aber davon aus, weil das die ganz gewöhnliche Methode sei.

Fragen von Prof. Schneider:
Er fragt, ob Volz die Pupillen während der Maßnahme kontrolliert habe.
Volz sagt, er habe die Pupillen nicht gut sehen können, weil die Augenfarbe dunkel gewesen sei. Aber für ihn seien sie die ganze Zeit normal gewesen, also mit einem Umfang von ca. 4 mm. Sie hätten sich nicht verändert. Er habe viel Erfahrung und habe viele enge Augen gesehen, z.B. von Leuten, die Drogen konsumieren. So wären die Augen von Herrn Condé aber nicht gewesen.

Die Frage, ob er Rasselgeräusche gehört habe, verneint Volz. Er habe die Zahnlücke dokumentiert, aber keinen ausgefallenen Zahn gesehen.

Er habe die Diskussionen zwischen Sanitätern und Notarzt zur Pupillengröße gehört, aber weil er selber keine Auffälligkeit bemerkt habe, hätte er sich da nicht eingemischt. Im Anschluss seien sie auch wieder normal gewesen.

Auf die Frage, ob der Zustand von Herrn Condé sich im Verlauf verändert hat, sagt Volz, niemand habe gesagt, er sei bewusstlos oder so. Alle waren der Meinung, er „markiere“, um das Ende der Maßnahme zu erreichen. „Hätten wir bemerkt, dass er bewusstlos ist, hätte keiner der Mediziner weiter mitgemacht.“

Frage Frau Maleika:
Die Nebenklage will wissen, wieso das Nicht-Anzeigen des O2-Wertes ein Grund sei, den Krankenwagen zu rufen, wenn er gesagt habe, man könne auch ohne Gerät weitermachen.

Volz sagt, er habe ein funktionierendes Gerät haben wollen. Er habe auch ohne Gerät weiter machen können, aber er habe auf Nummer Sicherheit gehen wollen.

Frage Staatsanwalt:
Zu Beginn des Prozesses habe Volz gesagt, er habe gehofft, dass der Notarzt ihm Gründe liefert, um die Maßnahme abbrechen zu können bzw. dass dieser die Maßnahme abbricht. Im heutigen Prozesstag habe es aber eher so geklungen, als habe er nur einen Krankenwagen gewollt und er habe gar keinen Grund gesehen den Notarzt zu rufen. Das sei doch offenbar ein Widerspruch.

Verteidiger springt ein: das sei schon erläutert worden. Volz habe das ganze eigentlich abbrechen wollen, dafür aber keinen medizinischen Grund gesehen und er wollte „nicht tricksen“.

Volz betont ebenfalls, er habe „ehrlich“ sein wollen. Es habe kein Grund dafür gegeben, den Notarzt zu rufen und es habe keinen Grund dafür gegeben abzubrechen. Er habe den Notarzt wegen dem Gerät gerufen aber gleichzeitig habe er gehofft, dass sei eine Chance, die Behandlung abbrechen zu können. Er sehe darin keinen Widerspruch. Ihm sei ja auch schon gekündigt worden, d.h. er habe auch nur noch zwei Tage arbeiten müssen und daher keinen Grund gehabt, sich einen guten Ruf bei der Polizei zu machen, in dem er „besonders hartnäckig“ sei.
(Anm. d. P.: Michael Birkholz, Leiter des rechtsmedizinischen Institutes des St.-Jürgen-Krankenhauses, musste wegen Unstimmigkeiten mit der Polizeiführung ohnehin den lukrativen Auftrag der Beweissicherung zum 31. Dezember 2004 abgeben. Nach sechsmonatiger Laufzeit kündigt die neue Leiterin der Ärztlichen Beweissicherung, Monika Haenelt, ihren Vertrag mit der Polizei. Gemeinsam mit zehn weiteren Ärzten hatte sie im Januar die Nachfolge von Birkholz angetreten. Nach mehrwöchiger Suche schließt die Polizeiführung im Juli 2005 erneut einen Vertrag mit Birkholz ab. Dieser habe „das günstigste von drei Angeboten vorgelegt“, so ein Polizeisprecher.)

Die Richterin will wissen, wieso er, als der Notarzt gekommen sei, gesagt habe, es sei alles ok und nur ein Gerätefehler, wenn er eigentlich darauf gehofft habe, der Notarzt breche das ab. „Wenn ich im Grunde meines Herzens vom Notarzt ein Alibi will, dann stell ich das doch etwas dramatischer dar, oder?“ Volz dazu nur, er habe ehrlich bleiben wollen.

Verteidiger Joester unterstreicht, dass „wenn er dramatisiert hätte, wäre das ein Trick gewesen, aber er wollte ehrlich bleiben“.

Die Richterin bleibt dabei, dass er dennoch vielleicht fragender oder unsicherer hätte auftreten können, der Notarzt habe sich aber wie gesagt „ausgeladen“ gefühlt. Sie sagt, ketzerisch könne man ja auch sagen, er habe den Notarzt schon deswegen gerufen, weil er gemerkt habe, dass es Laye Condé nicht gut geht oder was nicht stimmt und er uns das jetzt aber heute so nicht sagen will.

Volz sagt, dann hätte er dies ausgesagt. Das stimme nicht. Wieso sollte er weitermachen, wenn der Notarzt ihm keine Gründe gegeben habe, abzubrechen. Er wollte sich nichts aus den Fingern saugen. Hätte er die Folgen gekannt, hätte er vielleicht doch versucht zu „tricksen“.

Er wird gefragt, wieso er den Notarzt später mehrfach gefragt habe, ob er weitermachen könne.
Volz sagt, der Notarzt sei Fachmann gewesen, er wolle sich versichern. Das sei kein Zeichen für seine eigene Verunsicherung über den Gesundheitszustand von Laye Condé, sondern normal, weil der Notarzt besser qualifiziert gewesen sei.

Die Richterin fragt, ob er aber schon wisse, dass er die ärztliche Verantwortung gehabt habe.
Volz bejaht.

Verhandlungsdauer: 9.30 Uhr bis ca. 14 Uhr
Verhandlungsort: Landgericht
 Bremen,
 Strafkammer
 21,
 Schwurgericht 1

X Entschädigung für alle Betroffenen von Brechmittelfolter