Der Weg zum offiziellen Gedenkort

Seit 2005 treffen sich am 7. Januar jeden Jahres Menschen, um an Laye Condé und die weiteren Betroffenen der Brechmittelvergabe zu erinnern. Dieses Gedenken war immer auch ein Ausdruck des Protests. Schon früh wurde von Aktivist*innen die Forderung nach einem Gedenkort erhoben. Ein solcher Gedenkort wendet sich zum einen an die Betroffenen und kann so zu deren Sichtbarmachung und der Anerkennung des individuell an ihnen verübten Unrechts beitragen. Zum anderen ist ein Gedenkort gleichermaßen Mittel wie Ausdruck der Aufarbeitung gesellschaftlichen Unrechts.

2014 hat die Initiative in Gedenken an Laye Alama Condé einen ersten konkreten Anlauf zur Realisierung eines Gedenkorts unternommen. Gemeinsam mit den beiden Künstlerinnen Doris Weinberger und Jule Körperich wurde der Kulturbehörde ein konkreter Vorschlag vorgelegt. Dieser erste Anlauf brachte die Idee eines Gedenkortes einer breiteren Öffentlichkeit nahe und untermauerte die Forderung der Initiative gegenüber den Behörden, führte aber zunächst nicht zu einer konkreten Umsetzung.

In einem nächsten Schritt brachte die Initiative zum 12. Todestag von Laye Condé 2017 einen selbstgestalteten Mobilen Gedenkort auf den Weg. Dieser war seitdem an unterschiedlichen Plätzen und Kulturorten in Bremen zu besuchen und zu hören. Seit der alljährigen Gedenkveranstaltung am 7. Januar 2023 steht der Mobile Gedenkort auf dem Goetheplatz.

Begleitend zu einer Debatte in der Bremer Bürgerschaft hat die Initiative eine Handreichung erarbeitet: Gedenkort für Laye Condé und 13 Jahre Brechmittelvergabe in Bremen. Fragen, Missverständnisse, Argumente, in der auf einige wiederkehrende Fragen rund um einen möglichen Gedenkort Bezug genommen wurde.

Aufgrund des beharrlichen öffentlichen Drucks aus der Zivilgesellschaft sprachen sich Grüne, Linke und SPD im Juli 2019 in ihrem Koalitionsvertrag für die Errichtung eines Gedenkortes aus. Ende 2020 beschloss schließlich die Bremer Bürgerschaft auf Antrag dieser Regierungsparteien mehrheitlich, „einen dauerhaften Ort zu schaffen zum Gedenken an das Geschehen und zur Mahnung daran, dass niemand in polizeilicher Obhut einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen werden, nachhaltig zu Schaden oder gar ums Leben kommen darf.“

Der Gedenkort wird auf einem kleinen Platz neben dem Gerhard-Marcks-Haus realisiert werden.

Die Initiative hat nach dem Beschluss ein Papier erarbeitet: Überlegungen und Eckpunkte zum beschlossenen Gedenkort. Das Papier geht der Frage nach, wessen genau mit einem Gedenkort gedacht werden kann.

2021 beschloss die Kulturbehörde sowohl die Ausschreibung eines künstlerischen Wettbewerbs als auch die Bildung einer Auswahlkommission, die entscheiden wird, welcher der eingereichten Entwürfen tatsächlich realisiert werden soll.

Bisher einmalig in Bremen ist, dass diese Auswahlkommission nicht aus Kunstexpert*innen bzw. Politik- und Behördenvertreter*innen gebildet wurde, sondern aus Interessierten der Bremer Stadtgesellschaft zusammengesetzt ist, darunter viele mit eigenen Erfahrungen mit (anti-schwarzem) Rassismus und Polizeigewalt. Dafür hatte die Kulturbehörde mit einem Schreiben geworben, in dem mit folgenden Fragen gezielt zur Teilnahme an der Auswahlkommission eingeladen wurde:

„Gesucht werden Menschen, die sich bei diesen Fragen angesprochen fühlen:

  • Haben Sie selbst Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung in Bremen – und damit einen Blick für die besondere Perspektive des Gedenkorts?
  • Machen Sie selbst die Erfahrung, als „fremd“ angesehen und ggf. benachteiligt zu werden?
  • Kennen Sie vielleicht Menschen, die von einem Brechmitteleinsatz betroffen waren?
  • Sind Sie selbst Betroffene oder Betroffener eines Brechmitteleinsatzes gewesen?“

Am 7. Dezember 2022 schließlich veröffentlichte der Senator für Kultur die Ausschreibung für einen künstlerischen Wettbewerb, Bis zum 28. Februar 2023 sollen (Bildende) Künstler:innen weltweit ihr Interesse bekunden.

Ausschreibungstext in ENGLISH, FRANCAIS, ESPAGNOL.

Dazu schreibt die Kulturbehörde:

Inhaltliche Thematik des Gedenkortes:
Aufgabe des Wettbewerbs ist die künstlerische Ausgestaltung des neuen Gedenkortes rechts neben
dem Gerhard-Marcks-Haus in Bremen (https://marcks.de/). Dabei soll der Gedenkort mindestens
diese drei Punkte berücksichtigen.
Der Gedenkort wird dabei ein Ort der Auseinandersetzung und des Dialogs für alle Menschen dieser
Stadt. Der Ort soll ein Ort des Erinnerns für alle Bürger:innen werden.
1. Der Gedenkort erinnert an den Fall von Laye Alama Condé
2. Der Gedenkort erinnert an die Menschen, die in staatlicher Obhut dem Einsatz von Brechmit-
teln ausgesetzt waren.
3. Der Gedenkort soll ein Ort der Auseinandersetzung mit Anti-Schwarzem-Rassismus (Rassis-
mus) sein.
Das Kunstwerk kann u.a. Bezüge zu folgenden Themen aufmachen:
– Brechmittelvergabe als Folter und Gewaltanwendung
– Polizeigewalt und rassistische Praxis
– Noch heute gibt es rassistische Gewalt in Staatsobhut
– Würdigung von anonymen Opfern
– Stärkung der Menschen, die diese Erfahrungen gemacht haben, Motivation stärken nicht al-
leine zu stehen und sich gegen Missstände aufzulehnen (Empowerment)
– Es kann ein Ort zum Verweilen und zur Interaktion sowie Dialog werden.
– Hintergrundinformationen zum Kunstwerk sollten digital und analog erfahrbar sein, Mehrspra-
chigkeit sollte auf jeden Fall mitgedacht werden (mind. Englisch, Deutsch, Französisch)
Es kann an alle Opfer von Rassismus gedacht werden

Alle Künstler:innen, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Es sind vor allem Künstler:innen aufgefordert, sich zu bewerben, die Bezüge zu den beschriebenen Themen und Inhalten mitbringen. Darüber hinaus würden wir uns sehr freuen, wenn sich insbesondere Black, Indigenous und People of Color (BIPoC) am Verfahren beteiligen.“

Update 07.11.2023: Der ausgewählte Entwurf der südafrikanischen Künstlerin Usha Seejarim wurde heute erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier unsere Pressemitteilung zur Bekanntgabe.

X Entschädigung für alle Betroffenen von Brechmittelfolter