Vernehmung des Polizeibeamten Krieg
An diesem Prozesstag findet ausschließlich die Zeugenvernehmung des zweiten an der Tötung von Laye-Alama Condé beteiligten Polizeibeamten Volker Krieg statt.
Zunächst fasst dieser aus seiner Sicht die Ereignisse des 27.12.2004 zusammen.
Krieg war in Zivil am Sielwalleck unterwegs. Mit seinem Kollegen hätten sie Laye Condé von zwei Seiten gestellt, er habe Schluckbewegungen gemacht und sich seinen losen Schneidezahn aus dem Mund geholt und in der Hand gehalten (dieser Schneidezahn wird in den weiteren Erzählungen noch häufiger auftauchen). Condé habe sich vehement gegen die Vorwürfe gewehrt, er sei ein Drogendealer, sie hätten ihn festgenommen und zur Polizei in die Neue Vahr gebracht. Krieg sagt, dass eine Verständigung auf deutsch und englisch durchaus möglich war.
Dabei äußert sich Krieg zur Brechmittelpraxis: „Schwarzafrikaner, die mit Drogen zu tun hatten, kannten Brechmittelvergabe, die Maßnahme war bekannt und hatte keine wirkliche Abschreckung“.
Krieg selbst war bei 12-20 Exkorporationen (Brechmitteleinsätzen) dabei, jedoch nur bei Laye Condé mittels einer Sonde, alle waren waren „freiwillig“ (!), (zum Begriff der „Freiwilligkeit“ siehe den Bericht vom 1. Prozesstag). Sie waren bei der Verhaftung in Eile da die „ganze Prozedur“ nur für kurze Zeit möglich ist (maximal 2 Stunden).
In der Vahr habe dann die Untersuchung durch Volz begonnen, Laye Alama Condé sei da an einen Stuhl gefesselt worden (Hände und Füße) und zwar laut Aussage von Krieg „zu seiner eigenen Sicherheit damit er sich nicht verletzt“. Ihm wird der Sirup gezeigt, Laye Alama Condé möchte jedoch nicht trinken. Dann habe er mehrfach so getan, als ob, sich, aber letztlich geweigert. Dazu Krieg: „Das Spielchen lief dann eine Weile“, ihm wird mit der Magensonde gedroht und ihm wird klargemacht, dass diese „sehr viel unangenehmer sei.“ Am Ende sei dann die Nasensonde eingeführt und dann Wasser mittels einer Spritze zugeführt worden. EineKugel sei hervorgekommen. Layé Alama Conde habe die ganze Zeit den Mund geschossen gehalten, „Vermutlich ist die Kugel durch seine Zahnlücke hervorgekommen“. Krieg: „So ging das eine Weile, bis irgendein Wert nicht mehr feststellbar war“ Daraufhin habe der Angeklagte Volz den Raum verlassen und den Notarzt verständigt. Dazu Krieg: „Condé war relativ lethargisch“, er habe sich aber gefügt und sein
Verhalten war normal, dies könne er aus der Erfahrung von seinen anderen Brechmitteleinsätzen sagen.
Krieg nennt Laye Alama Condé die meiste Zeit nicht beim Namen, sondern spricht vom “Probanden“. Die Schilderung von Krieg geht so weiter, dass dann die Sanis und der Notarzt kamen und diese Laye Condé untersuchten. Diese hätten dann auch verfügt, dass der Einsatz fortgeführt werden könne. Auf Bitten von Volz sei der Notarzt dann geblieben, wenn auch sehr unwillig (der Notarzt war offensichtlich gegen Brechmittelvergabe und machte dies auch deutlich).Condé sei danach weiterhin „lethargisch“ gewesen und es kamen beim fortgesetzten Einsatz laut Krieg weitere 2-3 Kugeln zum Vorschein. Krieg: „Plötzlich stand der Notarzt auf und sagte, dass es jetzt reichen würde“. Erst dann sei sich auf einmal um „ihn“ (Laye Condé) gekümmert worden. Plötzlich wurde er reanimiert, vorher war nichts erkennbar.“
Die Worte PLÖTZLICH und LETHARGISCH fallen in den Erzählungen und den Antworten von Krieg sehr häufig. Auf Nachfrage sagt er dann noch, dass es etwas Schaumbildung gegeben habe, und vermerkt dazu „es hätte auch sein können, dass das bei einer Magensonde normal ist, wie bei einem Bach der schäumt“
Nachfragen durch die Richterin:
Wo blieb der lose Zahn?
Wurde der Verhaftete belehrt? Krieg: „Nein, da ich nicht gut englisch spreche“
Gab es frühere Exkorporationen auch zusammen mit Volz? Ja, Volz hätte immer sehr sicher agiert, „man fühlte sich gut aufgehoben“.
Krieg war nach Selbstaussage für die Beweissicherung mittels Brechmittel ausgebildet und habe unter anderem auch Fortbildungen durch den inzwischen verstorbenen Polizeiarzt Mendse (Name?) erhalten. Brechmitteleinsatz seien damals die einzige Möglichkeit gewesen, Beweise sicher zu stellen, die Gesundheitsgefährdung sei nicht bekannt gewesen. Von einer Voruntersuchung durch Volz habe Krieg nichts mitbekommen.
Wo war das Gerät um den Mund geöffnet zu halten, sodass es nicht zum Filtern (Erbrochenes wieder herunterschlucken) kommt? Antwort: Gerät kam bei Laye Condé nicht zum Einsatz, Warum?
In der weiteren Befragung wird von Krieg häufig die Antwort gegeben, dass er sich nicht mehr erinnern könne.
Weitere Fragen waren zum Beispiel: Wer stand wo? War Condé noch gefesselt? Was waren das für Geräte? Wo war er angeschlossen? Wurde versucht mit Condé zu reden? Gab es Gespräche zur Wassermenge? Gab es Gespräche zum Gesundheitszustand von Condé? Hat Condé Geräusche gemacht? Wurde über den Schaum kommuniziert? Wurde über den lethargischen Zustand gesprochen? Was wurde mit Volz gesprochen?
Zur Nachfrage zum Ausfallen des Geräts sagt Krieg: „Volz hat das Gerät überprüft, dann ist er losgerannt und hat telefonisch Unterstützung angefordert“. Krieg beruft sich darauf dass er nichts Auffälliges bemerkt habe. Der Notarzt habe das O.K. für die Weiterführung der Maßnahme gegeben und somit habe sich Volz rückversichert. Der Notarzt habe sich an den Tisch gesetzt und so nicht gesehen, wie die Maßnahme weiter verlaufen sei. (er habe am Tisch etwas anderes gemacht). „Plötzlich war Condé nicht mehr bei Bewusstsein …und er wurde reanimiert… wie im Film“. Volz sei sehr aufgeregt gewesen nach dem Abtransport ins Krankenhaus und habe sich die Werte vom nicht funktionsfähigen Gerät abgeschrieben.
Befragung durch Staatsanwaltschaft:
Gab es da ein oder mehr Geräte? Wo waren die angebracht? War der Oberkörper frei?
Krieg kann sich nicht erinnern ob an den Arm ein Zugang gelegt wurde ob ein EKG angebracht war ob der Oberkörper frei war.
Befragung durch Nebenklage Maleika:
Hat sich Volz während der Exkorporation Notizen gemacht und gab es eine Kontaktaufnahme von Volz mit Condé? Krieg kann sich nicht erinnern.
Gab es Probleme beim Legen der Sonde? Dazu sagt Krieg, der Schlauch sei mehrfach herausgerutscht und hätte wieder neu gelegt werden müssen.„Condé ließ sich nicht ansprechen, das war dann für uns auch egal“.
Befragung durch Prof. Schneider:
Wer hat die Fesseln abgenommen, waren die Hände kalt, hat Volz die Sonde kontrolliert? Krieg kann sich nicht erinnern.
Ist Wasser aus dem Mund gelaufen? Krieg hält das für möglich.
Auf eine Nachfrage von Prof. Eyrich:
Krieg: Am Anfang wehrte er sich noch, dann nicht mehr. In der 2. Phase lief das Wasser nur noch durch den Mund.
Befragung durch Verteidiger Joester:
Musste der Kiefer gewaltsam geöffnet werden? Hat die Aufmerksamkeit von Krieg nachgelassen? Wer saß wo in Phase 2?
Joester spricht von Wahrnehmungsfehlern und davon dass es Aussagen gäbe, dass der Notarzt bereits im Gehen war, dass die Sanitäter ihre Sachen bereits eingepackt hätten, dass der Notarzt unmotiviert um Condé herum geschlürft sei.
Die Widersprüche in den Aussagen von Famulla und Krieg zum Notarzt können nicht geklärt werden.
Verhandlungsdauer: 13 – 17 Uhr
Verhandlungsort: Landgericht Bremen, Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 231
Gericht:
Schöff_innen:
Staatsanwälte:
Sachverständige:
Verteidiger:
Nebenklage:
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Lätzel
Richter am Landgericht Kemper
Richter am Landgericht Cornelius
Rentner Rolf Gagelmann
Waltraud Asbeck
Sauer (2. Staatsanwalt nicht anwesend)
Prof Dr. h.c. Volkmar Schneider
Prof. Dr. med. Klaus Eyrich
Erich Joester
Dr. Elke Maleika
Nächster Termin 18.4.9.15 Uhr, Vernehmung der Sanitäter