15. Prozesstag, 2.7.2013

Darstellung der persönlichen Verhältniss de Angeklagten Volz

An diesem Prozesstag gab es einen Kurztermin zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Igor Volz:
Finanziell geht es Herrn Volz ganz gut.

Der Angeklagte Volz gab an, dass er zur Zeit etwa 3000 Euro netto verdiene, jedoch seit Anfang Juni 2013 (also seit letztem Monat) auf unbestimmte Zeit krank geschrieben sei.

Thema dieser Sitzung waren ansonsten die persönlichen Verhältnisse Volz bis zur Brechmittelfolter an Laye Alama Condé. Hierzu wurde aus dem zweiten (?) Urteil des Landesgerichts der Absatz zu den persönliche Verhältnissen von Herrn Volz verlesen. Anschließend wurde er gefragt, ob das Verlesene im Wesentlichen der Wahrheit entspreche, was Verteidiger Joester und Volz bejahten. Im übrigen verwies die Richterin auf die in den Akten erhaltenen Schriftstücke wie Urkunden, Zeugnisse etc. .

Stichwörter zum Lebenslauf von Herrn Volz bis zur zwangsweisen Brechmittelfolter:

Geboren 1963 in Kasachstan, Vater einer erwachsenen Tochter, inzwischen geschieden (2004 verheiratet) , Medizinstudium in Kasachstan, dort auch praktizierender Arzt. 1993 Übersiedlung in die Bundesrepublik, seit 1996 unter anderem Beschäftigungen als Assistenzarzt in Bremerhaven und Bremen-Mitte und im Institut für Rechtsmedizin, seit 2000 war er tätig im privaten ärztlichen Beweissicherungsdienst von Herrn Birkholz, dort lief Ende Dezember 2004, vier Tage nach der Brechmittelfolter an Laye Alama Condé, sein Vertrag aus, anscheinend weil die Beweissicherung an einen anderen Träger vergeben wurde und Herr Birkholz keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gesehen habe. Parallel: Nebentätigkeiten als Aushilfsarzt im Krankenhaus Mitte. In dieser Zeit war Volz für 100 bis 200 Brechmittelvergaben zuständig, einige davon auch per Magensonde (wie er erstmals in dem aktuellen Prozess berichtete).

Die genaueren Erörterungen der aktuellen Lebensumstände von Herrn Volz wurden für die nächste Sitzung am 23.07. 2013, Uhrzeit??, angekündigt.

PS: ?? Kleine Frage, die ich mir gerade beim Protokoll schreiben stelle: Wenn sein Vertrag sowieso vier Tage später ausläuft, warum traut er sich dann nicht NEIN zu sagen, sein Job hing dann ja offensichtlich nicht davon ab….

Verhandlungsort: Strafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 231

X Entschädigung für alle Betroffenen von Brechmittelfolter