Anhörung der Gutachter/Sachverständigen Rasche, ehemals Internist am Klinikum Mitte und Püschel aus Hamburg; Zeugenaussage des Polizeibeamten Waschowski
Prof. Rasche, pensioniert, Jg. 1940, hatte zum 1. Prozess 2008 ein Gutachten zur Todesursache erstellt. Dies erläuterte er nun erneut. Die gesamte Diskussion um die Todesursache ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Freispruch im 2. Prozess maßgeblich deshalb erfolgte, weil es das Gericht nicht als erwiesen ansah, dass der Angeklagte Volz ursächlich verantwortlich ist für den Tod von Laye Condé. Diese Begründung des 2. Freispruchs hat der BGH grundsätzlich verworfen. Der BGH in seinem Urteil 2012:
Jedenfalls hat die Schwurgerichtskammer den aktuellen Gesundheitszustand des Verstorbenen nicht hinreichend in seine – im Übrigen durch keinen der zahlreichen Sachverständigen gestützte – Wertung einbezogen, dass ein erfahrener Facharzt bei Fortsetzung der Exkorporation nicht mit Nachteilen für dessen Gesundheit habe rechnen müssen. Rechtsfehlerhaft hat sie ferner hinsichtlich der Voraussetzungen des § 81a Abs. 1 Satz 2 StPO – ebenso wie für die Frage der Pflichtwidrigkeit im Sinne der §§ 222,227 StGB – darauf abgestellt, dass sich die Aspirationsgefahr aus der Sicht ex post nicht zu ihrer Überzeugung verwirklicht habe. Darauf kommt es nicht an. Maßgebend ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, ob bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage aus der Sicht ex ante bei Fortsetzung der Exkorporation mit einer gewissen Wahrscheinlichkeitgesundheitliche Nachteile zu erwarten waren
Vor diesem Hintergrund bleibt also im Kopf zu behalten, dass die beiden Gutachter im Wesentlichen wiederholen, was sie in den vorherigen Prozessen bereits ausgeführt haben.
Rasche schilderte, warum Laye Condé seines Ermessens nach ertrunken und das Versagen der Lunge ursächlich für seinen Tod sei. Dies stützt er positiv auf die Angaben einiger Tatbeteiligter. Hier spielt eine Rolle:
der seinen Angaben zufolge typische Zustand der Pupillen – erst verengt, dann geweitet
die Angaben eines Sanitäters, er habe beim Atmen von Laye Condé Rasselgeräusche gehört
die kritische Gesamtbeurteilung des Notarztes, auf der Rasche seine Meinung aufbaut, Laye Condé habe zu diesem Zeitpunkt schon eine Hirnschädigung gehabt
ein dokumentierter schlechter Sauerstoffwert vor Eintreffen des Notarztes
der typische Zustand der Lunge: Flüssigkeit in den Lungenbläschen, das Aussehen der festgestellten Lungenödeme.
Rasche diskutierte auch die Einwände gegen Ertrinken als Todesursache. Diese bestehen zum einen darin, dass es keinen Befund gibt, der Wasser in der Lunge diagnostizierte. Zum anderen darin, dass Laye Condé nicht gehustet oder geprustet hat, was als gängige Körperabwehrmechanismen angesehen wird, wenn Wasser in die Lunge gerät. Rasche sagte, dass erst größere Mengen Wasser (250-300 ml) zu einer sichtbaren Vergiftung der Lunge führen, das aber schon kleinste Mengen erstmal eine Schädigung bedeuten, die für einen gesunden Menschen kein Problem sind. Eine wirkliche problematische Menge sei nicht genau zu beziffern, er sagte 100-300ml, „näher an 100“, die zum ertrinken ausreiche. Die Anwesenheit dieser kleineren Menge Wasser sei aber hinterher nicht nachweisbar.
Es gäbe Fälle wo Wasser in die Lunge laufe, ohne dass die Menschen husten oder prusten. Dies sei die sog. „stille Aspiration“. Rasche nannte Gruppen, die er zum Teil aus seiner medizinischen Erfahrung kannte: Tumorpatienten, Schlaganfallpatienten, geschwächte Menschen etc.
Rasche sprach sich eindeutig gegen die These eines Herztodes aus. Laye Condé sei reanimiert worden; danach habe es keine herzstabilisierenden Maßnahmen oder Medikamente mehr gegeben. Auf die spätere Nachfrage der Nebenklägerin Maleika, ob es auf den Röntgenbildern (diese waren zuvor von allen gesichtet worden) irgendwelche Anzeichen für Herzversagen gäbe, verneinte Rasche deutlich. Aus seiner Sicht sei Laye Condé mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ertrunken. Das habe er 2008 gesagt und dies sei „ohne Einschränkung“ weiter gültig.
Rasche wendet sich nachdrücklich gegen die von Prof. Birkholz als Durchbruch in der Frage der Todesursache präsentierte These (siehe 4. Prozesstag). Dies sei „sehr unwahrscheinlich“.
Das Gericht bringt an einigen Stellen des Prozesses – so auch hier in der Befragung von Rasche – mögliche Fehler des Notarztes ins Spiel, gerade auch Fehler bei der Reanimation, bei der erstmal 4 oder 5 Minuten nichts gelaufen sein soll. Auf entsprechende Nachfragen sagt Rasche, dass er es aus seiner Sicht medizinisch nicht „sinnvoll“ erachte, die erzwungene Brechmittelvergabe auszublenden, schloss aber nicht aus, dass auch bei der Reanimation Wasser in die Lunge gelangt sei. – An anderer Stelle antwortet er auf die Frage der Richterin, ob Laye Condé noch leben würde, wen die Brechmittelmaßnahme bei Eintreffen des Notarztes beendet worden wäre, resolut mit „Ja“ und bezeichnet es als völlig unverständlich, warum dieser nicht gesagt habe, „ich packe den Mann jetzt ein“.
Die Verteidigung wollte vor allem Rasches These der Todesursache erschüttern. Joester wollte von Rasche wissen, ob es Untersuchungen gäbe, wieviel Wasser für die Lunge wie gefährlich sei. Als Rasche dies verneinte, bezeichnete Joester die vorherigen Angaben Rasches als „Phantasie“. Rasche sagte, für die 300ml-Grenze gäbe es Untersuchungen.
Angegriffen wurde von der Verteidigung vor allem die These der „stillen Inspiration“. Joester sagte, dass einige der Gruppen, die Rasche aufgezählt habe, bei denen unbemerktes eindringen von Wasser in die Lunge beobachtet worden sei, nicht vergleichbar seien: Schlaganfallpatienten, Tumorkranke und dass wahrscheinlich alle Gruppen unter Medikamentenenfluss gestanden hätten und also nicht vergleichbar. Rasche sagte, doch das komme auch bei geschwächten Menschen vor. Die Verteidigung wollte wissen, auf welche Forschungen Rasche sich bezieht und welche Untersuchungsmethoden dort angewendet worden seien. Das konnte Rasche nicht auf Anhieb sagen.
Rasche führte jedoch aus, dass auch reguläre Magenspülungen etwa in den USA fast gar nicht mehr zur Anwendung kommen. Nach Untersuchungen komme bei 5-10% der Spülungen unter Normalbedingungen Wasser in die Lunge; man benötige also die These von der „stillen Aspiration“ nicht zwingend.
Aus der Indizienkette, die Rasche zur Stützung seines Ertrinkensbefundes aufgezählt hatte, wollte die Verteidigung die Angaben des Notarztes herauslösen, da es Angaben gäbe (Joester spielt unserer Meinung nach auf die Aussage eines Sanitäters an), dieser habe gar keine Untersuchung durchgeführt. Dieser „habe sich so eingesetzt, wie er sich eingesetzt habe. Umso fraglicher, was wir eigentlich darauf bauen können“. Rasche verwies auf die anderen Indizien.
Danach wurde Prof. Klaus Püschel, 61, aus Hamburg, gehört. Püschel ist dort Rechtsmediziner, hat 300 Brechmitteleinsätze zu verantworten. Er nannte über 30 zwangsweise Verabreichungen, die in HH Chefsache gewesen seien, die also alle er durchgeführt hat (wobei er von der Tötung achidi Johns so sprach, als sei er nicht der Arzt gewesen, der zur Tötung beigetragen hat..). Püschel hat auch die Stellungnahme für die Bundesregierung verfasst für den EGMR, also für das europäische Verfahren, das die zwangsweise Brechmittelvergabe als „Folter“ bezeichnet hat und aufgrund dessen diese Praxis eingestellt wurde. Püschel saß hier bei Gericht auch als Experte für die Todesursache, war schon bei früheren Prozessen zweimal gehört und ursprünglich mal von der Verteidigung ins Spiel gebracht worden. Er wurde und wird allerdings nicht als Gutachter, sondern als Sachverständiger gehört, der nicht alles vom Prozess und den anderen Gutachten mitbekomen habe. Das hatte unverkennbar Vorteile, denn immer wenn es für seine Argumentationslinie unbequem wurde, verwies er darauf, eh nicht mit allem befasst gewesen zu sein und nur „schlaglichtartig“ Kenntnis erhalten habe.
Püschel nimmt für sich in Anspruch, auch noch Experte für Schnellen Herztod zu sein. Und dies diagnostizierte er auch bei Laye Condé. Er berief sich auf seine Erfahrung als „Morphologe“, sprich er schaut vor allem auf die Veränderungen im Körper, die man sehen könne. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass Wasser in der Lunge sei (die Richterin wies später darauf hin, dass er an anderer Stelle eingeräumt habe, die Beschaffenheit der Lungenödeme spräche für Flüssigkeit in der Lunge; auch schloss er später nicht aus, dass kleinere Mengen Wasser in die Lunge gelangt sein könnten). Er sähe aber kleine Veränderungen am Herz; vor allem habe Condè eine leichte Schwächung des Herzmuskels gehabt. Das alles sei typisch für den „schnellen Herztod“. Diesen könne man aber schwer diagnostizieren. Die Betroffenen lebten bis zu dem Zeitpunkt ohne Symptome. Vor allem aber sei es auch kein Widerspruch, dass Condé erfolgreich reanimiert worden sei und es dann keine Herzkomplikationen mehr gegeben habe. Das sei in solchen Fällen so. Wenn man den plötzlichen Herztod akut vermeiden könne, könnten die Betroffenen danach u.U. normal weiterleben und man würde keine Auffälligkeiten finden. – In bezeichnender Weise nahm Püschel recht selbstverständlich Bezug auf den „Unglücksfall“ in Hamburg, wobei er hier den Namen Achidi Johns kein einziges Mal erwähnte. Als es darum ging, dass es eben viele Indizien gäbe, dass sich Laye Condés Zustand allmählich immer mehr verschlechterte und also nicht „plötzlich“, erwähnte Püschel den Fall in Hamburg. Dort habe der Mediziner eine Minute vorher noch geglaubt, alles sei okay und habe dann plöztlich festgestellt, „oh, dem geht’s ja doch ganz dreckig“. Zum plötzlichen Herztod – darauf wollte er hinaus – gäbe es es keinen Verlauf und soweit wir sehen, hat Püschel hier Achidi Johns Tod genutzt und benutzt, um auch Unwägbarkeiten beim Tod Laye Condés zu relativieren bzw. auch hier die These: „Unglücksfall“ anzudeuten.
Ein wichtiger Faktor beim plötzliche Herztod sei große Erregung, und er könne sagen, dass „Schwarzafrikaner“, die in HH etwa 80% der von der Brechmittelvergabe Betroffenen ausmachten, „mit der Situation im Polizeigewahrsam mehr Probleme“ hätten, die „Fremdbestimmung“ für sie „stärker bedrohlich“ sei. Daher seien diese stärker erregt. Er erklärt sich das mit ihrem So-Sein, „das geht bei Schwarzafrikanern bis zum Voodoo“.
In der Befragung wurde Püschel auch als Brechmittelpraktiker gefragt. Dass dies ein rücksichtsloses Handwerk ist, wurde in der Schilderung an einigen Stellen deutlich, z.B. als es darum geht, dass am praktischsten ist, den Mund mit Beißkeil zu öffnen oder alternativ mit einer Reihe von Holzspateln, die man zwischen die Zähne schiebe. Er sprach durchgehend im Präsens, sagte der Saft sei harmlos, „aber dieses Fass will ich jetzt nicht aufmachen“, zeigte keine Distanz zur Brechmittelpraxis. Er wisse aus Erfahrung, dass es „problematisch“ sei, den Gesundheitszustand von Menschen, denen zwangsweise Brechmittel verabreicht wurde, tatsächlich zu beurteilen. Er sage das mal im „Jargon“. Gängige Erfahrungen seien: „der spielt toter Mann“, „der mache nicht mit“ deswegen „hängt er rum wie ein nasser Sack“. Deswegen sei es schwierig, ein tatsächliches Urteil zu fällen. Wie bei der Vernehmung von Birkholz am 4. Prozesstag kling hier an, dass Volz eben alles „normal“ gemacht hat, wenn er davon ausging, dass Laye Condé nur schauspielerte. Allerdings macht er zwei Einschränkungen. Er zeigt sich verwundert, dass Volz dreimal Wasser zugegeben habe. In Hamburg seien zweimal Praxis gewesen. Dabei ging es deutlich auch um ein „Zuviel“ an Wassergabe. Zum anderen äußerte sich Püschel ambivalent zur Frage, hatte Volz das Geschehen im Griff. Einerseits sagte er klar, dass wenn der Notarzt gerufen würde, dass für ihn klar sei, dass dann abgebrochen würde, Auf der anderen Seite bezog er sich häufig auf einen Wert der Sauerstoffsättigung, der erst kritisch gemessen wurde, dann aber wieder normal war. „Es sieht alles danach aus, dass er fit war für die Maßnahme“, sagte Püschel aufgrund dessen über Laye Condé.
Zum Thema Holzspatel/Pinzette sagte Püschel, es sei üblich gewesen, mit dem Holzspatel den Rache entlangzustreifen, um den Brechreiz auszulösen. Er zeigte sich allerdings kritisch gegenüber der von Volz eingesetzten Pinzette. Hier sei das Verletzungsrisiko zu groß.
Auch Püschel äußerte sich zurückhaltend gegenüber dem von Birkholz vorgebrachten Ansatz.
Zwischenzeitlich war noch der Polizeibeamte Waschowski als Zeuge vernommen worden. Dieser nahm auf der Wache Volz Anforderung eines Notarztes entgegen. Hier geht es im Hintergrund immer darum, ob Volz den Notarzt geholt hat, weil er nicht mehr weiter wusste oder nur weil ein Instrument zur Sauerstoffmessung ausgefallen war und er vom Notarzt eines haben wollte. Der Beamte konnte aber nicht sagen, wie Volz gewirkt habe, ob er aufgeregt gewesen sei etc.; auch habe er lediglich den Satz gesagt: „Ich brauche einen Notarzt“, was er, Waschowski, sofort weitergegeben habe.
Dauer: 9.15 – 15 Uhr
Verhandlungsort: Strafkammer 21, Schwurgericht I, Saal 231