6. Prozesstag, 16.5.2013 (nur der Nachmittag)

Vernehmung des Fahrers des Rettungswagens Schütte

Erst schildert Schütte aus der heutigen Sicht was passiert ist.
Sie seien gerufen worden, weil ein Überwachungsgerät nicht funktioniert hätte. Bei ihrer Ankunft sei Günther (Notarzt) eingewiesen worden in die Situation und hätte danach das Einsatzprotokoll ausgefüllt. Ich habe es so verstanden, dass er Condé nicht untersucht hat, sondern nur die Werte am Bildschirm geprüft hätte und danach das Protokoll ausgefüllt hätte. Eigentlich sei alles ruhig gewesen. Laut Günthers Aussage habe Volz erst gesagt, es sei alles unter Kontrolle. Erst im späteren Verlauf habe er ihn darum gebeten, zu bleiben und sich auf ein defektes Gerät berufen. Er sei dann wieder zum Wagen, zusammenpacken. Als er wieder hochkam, war die Stimmung sehr angespannt, Condé wäre kollabiert und er wurde aufgefordert ein Beatmungsgerät zu holen. Als er zurückkam war Günther am Intubieren. Schütte soll ein anderes Intubiergerät holen, da das vorhandene zu wenig Licht hätte. Irgendwann vorher ist bei der Brechmittelvergabe noch der Fingersensor (zur Sauerstoffmessung?) kaputt gegangen und Schütte sollte einen neuen holen.

Hier fragt die Richterin nach dem Gedächnisprotokoll.
Schütte hat am 27.12.04 morgens ein solches geschrieben. Es sei kein Standardeinsatz gewesen. Dies bezog sich daruf, so habe ich das verstanden, dass Schütte vorher noch keinen Brechmitteleinsatz gesehen habe. Auf Rat eines Kollegen hatte er es sich vorgenommen bei Brechmitteleinsätzen und Polizeieinsätzen hinterher ein Gedächnisprotokoll anzufertigen.
Wie die Stimmung bei ihrer Ankunft gewesen sei? Es sei ruhig gewesen. Das kaputte Gerät wurde ausgetauscht, sonst mussten sie nix machen. Er hat sich im Hintergrund gehalten… .
Die Richterin fragt, wie es ihm nach dem Einsatz ging, Günther sei es ja schlecht gegangen. Schütte sagt, bei der Übergabe Condés im St.Joseph-Stift an die Intensivstation habe er gedacht „ Das wird ne Riesen Bombe“.

Im Gedächtnisprotokoll hat Schütte angegeben, dass ihr Einsatzstichwort „Person nicht ansprechbar“ gewesen wäre, seine Erinnerung heute sagt „defektes Überwachungsgerät“.

Insgesamt konnte Schütte viele Fragen der Richterin nicht beantworten, weil er sich wenig erinnern konnte.

X Entschädigung für alle Betroffenen von Brechmittelfolter