Seit den 1990er Jahren gab es bundesweit einige Urteile zu Brechmitteln, die überwiegend keine Rechtsgrundlage für die Maßnahme sahen, so etwa vom OLG Frankfurt. In Bremen bezog sich der Senat aber stets ausschließlich auf die befürwortende Rechtsprechung. In unzähligen Fällen wurden von Bremer Gerichten Beweismittel zugelassen, die durch die Brechmittelvergabe ‚gewonnen‘ worden waren – die also die Betroffenen im Zuge der (zwangsweisen) Vergabe von Emetika hatten erbrechen müssen.
In keinem Fall wurde auch nur die Frage aufgeworfen, ob die Maßnahme die Rechte der Betroffenen einschränkt. Auch nicht im Falle derjenigen, die das Brechmittel einnehmen mussten, aber keine illegalisierten Drogen mit sich führten. In Bremen – das ergab eine Kleine Anfrage der Grünen im Jahr 2005 – war dies jedes vierte Mal der Fall.
Der Prozess gegen den Arzt, der Herrn Condé das Brechmittel zwangsweise einführte, war der einzige seiner Art in der BRD. Die Prozessgeschichte ist ebenfalls einzigartig. Zweimal kassierte der Bundesgerichtshof den Freispruch des Landgerichts Bremen. Schon beim ersten Mal beschied der BGH: „Der Freispruch des Angeklagten hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand„. Beim zweiten Mal hob der BGH den Freispruch mit den Worten auf, das Urteil sei „fast grotesk falsch“. Durch die Einstellung im dritten Brechmittel-Prozess entzog sich das Bremer Gericht im Jahr 2013 weiterer Überprüfung.
Zum dritten Prozess gibt es eine ausführliche Prozessbeobachtung.
Auf dem Hearing der Initiative in Gedenken an Laye Alama Condé im Juni 2014 gab die Rechtsanwältin Christine Vollmer einen ausführlichen Überblick: Der sogenannte Brechmittelprozess und die Revisionsverfahren aus kritischer juristischer Sicht.
(Das gesamte Hearing ist HIER als Broschüre und HIER als Videomitschnitt zu finden.)
Von Seiten der Betroffenen gab es viele Anzeigen und einige gerichtliche Klagen. Herr Jalloh aus Wuppertal trug sein Anliegen, eine Entschädigung für die staatlich verantwortete Schädigung seiner Gesundheit zu erhalten, vor mehrere bundesdeutsche Gerichte und scheiterte in höchster Instanz; erst dies machte den Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich. Das Europäische Gericht entschied zugunsten von Herrn Jalloh und gegen die Vertreter der deutschen Bundesregierung. Das Urteil beendete 2006 die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln in der Bundesrepublik und machte sie zur Geschichte.