Schnipsel aus der Zeitschrift Kassiber 1997

1997

22. November
Law an order
(…)
Nicht von Fachkenntnis, sondern ideologisch geprägt auch die Positionen zum Thema Drogen. In Bremen werde es einen Modellversuch des Verkaufs von Haschisch in Apotheken nicht geben. Seinen schleswig-holsteinischen Kollegen Wienholtz (SPD) könne er auch nur bedauern: „Dieses Kuckucks hat ihm der grüne Koalitionspartner ins Nest gelegt. Der Verkauf von Haschisch ist ein Tourismusförderungsprogramm.“ Im übrigen hält Borttscheller es mit seinem niedersächsischen, niemals um eine Stammtischparole verlegenen Kollegen Glogowski (SPD): Der Vergleich mit Alkohol würde hinken, „weil die Gesellschaft sich mit Alkohol arrangiert habe“ (hick!). Außerdem werde Bremen – wie die meisten anderen Bundesländer – an der Vergabe des Brechmittels Ipecacuanha an angebliche oder tatsächliche Drogenhändler festhalten. Borttscheller setzt auf die schon schöngerechneten Daten der bremischen Behörden noch eins drauf und behauptet, daß diese rassistische Maßnahme (das Mittel wird zumeist schwarzen Männern aus afrikanischen Staaten verabreicht) „in 70 Prozent der Fälle (…) Erfolg“ habe.

20. November
ÄrztInnen gegen Brechmittelvergabe
,Der Landesverband Bremen der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitswesen kritisiert den Beschluß des Senats vom 12. November, weiterhin Brechmittel gegen mutmaßliche „Drogenschlucker“ zu verwenden (s. kassiber 30, Dezember 1996, S. 11). Gesundheitssenatorin Wischer (SPD), die als einzige gegen den Beschluß gestimmt hatte, habe den Ipecacuanha-Einsatz zu Recht als „medizinisch bedenklich“ bezeichnet. Die möglichen schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit der Betroffenen u.a. dadurch, daß mit brutaler Gewalt eine Nasensonde gelegt werde, würden vom Senat qua Mehrheitsbeschluß hinweggewischt.

18. November
Klagen erzwungen
Nachdem Polizei und Justiz das ihre getan hatten, alle Anzeigen gegen Polizisten im Zusammenhang mit der Vergabe von Brechmitteln an schwarze Männer, die mit illegalen Drogen gedealt haben sollen, nicht weiter zu verfolgen bzw. die Ermittlungsverfahren einzustellen, hatten die RechtsanwältInnen der Betroffenen in vier Fällen Beschwerden eingelegt und in einem Fall darüber hinaus Klageerzwingungsantrag beim Hanseatischen Oberlandesgericht gestellt. Diesem Antrag wird jetzt stattgegeben, die Einstellungsverfügung ist damit aufgehoben. In zwei weiteren Fällen hatten die Beschwerden Erfolg, die Generalstaatsanwaltschaft wies die Staatsanwaltschaft an, weiter zu ermitteln. Über die vierte Beschwerde ist bisher nicht entschieden.

X Entschädigung für alle Betroffenen von Brechmittelfolter