In Bremen versuchten Senat und Bürgerschaft über die gesamte Dauer der Brechmittelvergabe hinweg, sich der Diskussion zu entziehen. „Ich wollte nicht die Öffentlichkeit erreichen“, so formulierte es Henning Scherf (SPD) als zuständiger Justizsenator schon 1996 in einer der wenigen öffentlichen Wortmeldungen in der Bürgerschaft. Nach dem Tod von Achidi John 2001 in Hamburg verweigerte die Große Koalition in Bremen einem Antrag von Bündnis‘90/Die Grünen, die zwangsweise Vergabe sofort einzustellen, ihre Zustimmung. Nach der Tötung von Herrn Condé 2005 beschloss dieselbe Koalition zwar, die Zwangsvergabe zunächst auszusetzen. Bürgermeister Scherf verknüpfte aber in der Bürgerschaftsdebatte über den Misstrauensantrag gegen Innensenator Röwekamp (CDU) dessen Verbleib mit einer Abstimmung über sein eigenes politisches Amt, dem Fortgang der damaligen Regierung und der finanziellen Zukunft Bremens in bundespolitischen Verhandlungen. Der stark in der öffentlichen Kritik stehende Röwekamp blieb Innensenator, Scherf blieb Bürgermeister.
Die Antwort des Senats auf eine Anfrage der Grünen zu Häufigkeit und Begleitumständen von Brechmitteleinsätzen sicherte ebenfalls 2005 dann immerhin einige grundlegende Fakten.
Lange Zeit gab es keine weiteren Schritte seitens der Exekutive zur Aufarbeitung ihrer jahrelangen staatlichen Gewalt. Die Bürgerschaft verweigerte sich sogar noch länger als einzelne Regierungsvertreter*innen. Während sich Bürgermeister Böhrnsen (SPD) mit einem Brief 2014 an die Familie von Herrn Condé wandte, lehnte die SPD-Fraktion es im selben Jahr ab, einen Antrag ihres Koalitionspartners Bündnis‘90/Die Grünen zur Aufarbeitung der Brechmittelzeit mit in die Bürgerschaft einzubringen.
Allerdings sah auch der Bremer Senat noch 2018 in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion der Grünen in der Brechmittelvergabepraxis rückblickend ein rechtlich und staatlicherseits legitimes Verfahren: „Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde der zwangsweise Brechmitteleinsatz in mehreren Bundesländern als rechtlich zulässig erachtet. Eine Bewertung, nach welcher der zwangsweise Brechmitteleinsatz während der gesamten Laufzeit der Maßnahme als unrechtmäßige staatliche Gewalt anzusehen sei, liegt dem Senat nicht vor.“
Zu dieser Antwort des Senats veröffentlichte die Initiative in Gedenken an Laye Alama Condé eine ausführliche Stellungnahme.
Erst in der Debatte zu dieser Großen Anfrage distanzierten sich 2018 nicht nur die Rednerinnen der Fraktionen der Linken und der Grünen, sondern auch der SPD und der CDU von der Zeit der Brechmittelvergabe.
Ende 2020 schließlich kam die Bremer Bürgerschaft in einem Antrag von SPD, Bündnis‘90/Die Grünen und Die Linke, die mittlerweile gemeinsam die Regierung stellten, zu einer umfassenden Neubewertung des eigenen Handelns: „Die Bürgerschaft (Landtag) ist sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst, die unmenschliche und erniedrigende Behandlung jahrelang zugelassen zu haben. Sie bittet alle Betroffenen sowie insbesondere die Hinterbliebenen von Laye-Alama Condé dafür um Verzeihung.“