12. Prozesstag, 25.6.2013

Anhörung des Gutachters Wolf, ehemals Direktor der Pathologie an der Charité (Berlin)

Es wurde vernommen Herr Prof. Karl-Jürgen Wolf, Sachverständiger, 69 Jahre, pensioniert, vorher Direktor der Pathologie an der Charité in Berlin.
Zunächst mal wurden Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Vertreterin der Nebenklage, SchöffInnen und RichterInnen um einen Leuchttisch versammelt und es wurden Röntgenbilder vom 27.12.04 bis 04.1.05 und 2CT´s betrachtet. Wolf hat beschrieben, was auf den Bildern zu sehen ist.
Dann kam die Interpretation der Aufnahmen. Zusammenfassend kann man sagen, dass Wolf im Gegensatz zu seinem ersten Gutachten etwas zurück gerudert ist, was die Eindeutigkeit der Ursachen des Lungenödems angeht. Er hat angeführt, dass er die Literatur der letzten 30 Jahre durchgearbeitet habe und nur international zitierte Veröffentlichungen in Betracht gezogen hat, um die Frage nach der Ursache des Lungenödems komplexer zu beleuchten. Sein Ergebnis:
Es gibt keine Möglichkeit, in diesem Fall eine eindeutige Ursache auszumachen. Die Ursache könne zudem aus verschiedenen Faktoren bestehen. Hinzu kommt. das die Röntgenbilder nur aus einer Perspektive aufgenommen seien, so dass die Zuhilfenahme anderer (schlechterer) Hilfsmethoden zur Diagnosestellung nötig waren. Also sei Aspiration als Ursache möglich, aber eben nicht sicher. Die Richterin fragte, ob es waghalsig sei zu behaupten, von „Tod durch Ertrinken“ zu sprechen. Wolf antwortete darauf, ja, das sei nicht vertretbar. Der Staatsanwalt fragte, ob die heutigen Einschätzungen von Wolf bedeuten, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Herzschwäche als Ursache für das Ödem sich damit erhöhe. Wolf antwortete, er könne das nicht sagen und die Diagnosemethoden hätten eben ihre Grenzen. Eine Rückfrage nach einer Herzschädigung als Ursache weist er ebenso zurück, er habe keine Herzvergrößerung oder Ausfransung der Herzwurzeln gesehen. Möglich sei das aber.
Ein Gutachter fragte, ob das Wasser durch die Reanimation in die Lunge geraten seien könnte, Wolf kann das nicht beantworten. Ob das Wasser schon vor der Reanimation in die Lunge geraten sei? Wolf antwortet, das sei sehr spekulativ, schließlich seien die Röntgenbilder erst vier Stunden später gemacht worden. Dann fragte er noch, ob es möglich sei, dass schon in der 1. Phase Mageninhalt in die Lunge gekommen sein könnte. Wolf antwortet, dann müsste der Befund auf den Bildern sehr viel komplizierter sein. Weitere Fragen durch den anderen Gutachter gibt Wolf mit der Antwort zurück, das sei nicht sein Fachgebiet, sondern eher das des Fragenden.
Der Verteidiger Erich Joester erwähnt enoch, dass es eine Unterstellung gegeben habe, der Schlauch sei falsch gelegt worden und das Wasser sei somit direkt in die Lunge gelaufen. Wolf verneint das, auch hier hätte der Befund deutlich anders sein müssen.

Dann spricht Wolf noch von Selbstkritik und dass es bei dem ersten Gutachten ein Missverständnis gegeben und dass ihm das Gutachten von Herrn Meyer (?) noch nicht vorgelegen habe. Er sei davon ausgegangen, es sei bereits erwiesen, dass L. Condé aspiriert habe und dass er gesessen habe, anstatt zu liegen.
Die Vertreterin der Nebenklage Elke Maleika hat noch gefragt, warum Wolf die umfängliche Recherche der letzten 30 Jahre jetzt -in 2013- gemacht habe (und nicht früher). Die Antwort von Wolf war, dass ihm erst jetzt die ganze Komplexität des Falls klar geworden sei.

Dann geht es um das weitere Verfahren.
Die Vorsitzende Richterin Lätzel kündigt an, den Cousin von L. Condé aus Hamburg einzuladen, um die Frage zu erörtern, wie die Familie des Getöteten zum aktuellen Prozessgeschehen steht.
In Zuge dessen werden zusätzliche Prozesstermine vereinbart und ein vereinbarter Termin wieder gestrichen:

Mittwoch, der 26.6.13: Befragung der Gutachter Schneider und Eyrich
Freitag, der 28.6.13: Thema: Die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten Volz

Änderungen der Prozesstermine:

neu: 2.7.13 um 12:30
fällt aus: 5.7.13
neu: 23.7.13, 29.7.13 und 31.7.13, jeweils um 9:15 in Raum 231

Verhandlungsort: Stafkammer 21, Schwurgericht 1, Saal 218

X Entschädigung für alle Betroffenen von Brechmittelfolter